Wir sind Mittwoch bis Sonntag und an Feiertagen für euch da
Mittwoch bis Freitag schwebt ihr um -5€ günstiger (ausgenommen Feiertage)

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Haftungsausschluss

  1. Diese Haftungsausschlusserklärung bezieht sich auf den Betrieb eines SEGWAY-Fahrzeuges und wird von MÜHLVIERTLER ALM SCHWEBEN MAS darauf hingewiesen, dass der Umgang und der Betrieb eines SEGWAY-Fahrzeuges ein erhöhtes Risiko mit sich bringt, welches von Ausübenden in Kauf genommen werden muss.
     
  2. Die Benutzung der SEGWAY-Fahrzeuge sowie die Teilnahme an allen Aktivitäten geschehen ausschließlich und uneingeschränkt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
     
  3. Beim Betrieb des SEGWAY-Fahrzeuges ist zu beachten, dass dieses als Fahrrad im Sinne der StVO gilt und dementsprechend die vorgeschriebenen Sicherheitsbestimmungen einzuhalten sind. Zusätzlich ist das Tragen eines Helmes unbedingt erforderlich.
     
  4. Dieser Haftungsausschluss umfasst Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Schadenersatzansprüche, sei es aus Verschulden oder Gefährdung. MÜHLVIERTLER ALM SCHWEBEN MAS übernimmt lediglich die Haftung bei Personenschäden wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von MÜHLVIERTLER ALM SCHWEBEN MAS bzw. deren MitarbeiterInnen. Dasselbe gilt für Sach- und Vermögensschäden.
     
  5. Das ausgeliehene SEGWAY-Fahrzeug darf nur von der Person gelenkt werden, die das Gerät ausgeliehen und diese Haftungsausschlusserklärung unterzeichnet und abgegeben hat. Die Weitergabe des SEGWAY-Fahrzeuges ist untersagt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbotes haftet die Mieterin/der Mieter für alle daraus resultierenden Schäden. Für Dritte übernimmt MÜHLVIERTLER ALM SCHWEBEN MAS keinerlei Haftung.
     
  6. Jede/r Benutzer/in der Fahrzeuge trägt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die durch ihn/sie oder der von ihr/ihm gesteuerten Fahrzeuge verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
     
  7. Die Benutzung der SEGWAY-Fahrzeuge ist Personen nicht gestattet, die an körperlichen Gebrechen leiden oder unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen. Schwangeren Frauen oder Personen mit Herzproblemen und/oder Bluthochdruck wird ausdrücklich von der Nutzung der SEGWAY-Fahrzeuge abgeraten.
     
  8. Bei Benutzung der SEGWAY-Fahrzeuge ist den Anweisungen des Betreibers/Vermieters/Guides Folge zu leisten. Für Schäden, die durch eigenes oder Fremdverschulden, unfallbedingt oder durch unsachgemäße Behandlung entstehen oder dadurch entstehen, dass Anweisungen vom Betreiber/Vermieter oder deren MitarbeiterInnen nicht Folge geleistet wird, übernimmt der Betreiber/Vermieter keine Haftung. Für den Fall, dass die Mieterin/der Mieter Dritten einen Schaden zufügt, ist MÜHLVIERTLER ALM SCHWEBEN MAS schad- und klaglos zu halten.
     
  9. Ich wurde vor dem Benutzen des SEGWAYS über die Funktionsweise aufgeklärt und über die Sicherheitsregeln informiert. Insbesondere sind folgende Sicherheitsregeln zu beachten:
  • Für die Benutzung des SEGWAY-Fahrzeuges gilt in Österreich die Straßenverkehrsordnung im selben Ausmaß wie für Fahrräder. Personen unter 18 Jahren ist der Betrieb von SEGWAY-Fahrzeugen nur in Begleitung Erwachsener erlaubt.
  • Mit SEGWAY-Fahrzeugen dürfen jene Wege befahren werden, die auch für Fahrräder geöffnet sind. Insbesondere ist das Befahren von Gehsteigen und ausschließlichen Fußgängerzonen ausdrücklich untersagt.
  • Während der Fahrt darf vom Fahrzeug nicht abgestiegen werden. Beide Füße sind auf der Stehplattform zu belassen, da die Drucksensoren auf beiden Standflächen permanent belastet werden müssen.
  • Beim Betrieb des SEGWAY ist es nicht erlaubt, während der Fahrt Fotos zu machen oder zu filmen. Generell sind beim Betrieb des SEGWAY-Fahrzeuges immer beide Hände am Lenker zu belassen. Freihändiges oder einhändiges Fahren ist ausdrücklich untersagt. Ausgenommen davon ist das Handzeichen beim Abbiegen.
  • Beim Fahren mit dem SEGWAY-Fahrzeug ist stets eine dem Verkehr und der Umgebung angepasste Geschwindigkeit zu wählen.
  • Beim Fahren in der Gruppe ist ein Mindestabstand von 10 Metern bzw. 2 Sekunden zur vorderen Person einzuhalten. Darüber hinaus ist ein seitlicher Mindestabstand von 1 Meter einzuhalten.
  • Die Lenkerin/Der Lenker hat auf Bodenunebenheiten, Fahrbahnbeschädigungen, Schlaglöchern und Pfützen Rücksicht zu nehmen und diesen auszuweichen. Das Befahren von Gehsteigkanten oder ähnlichen Hindernissen ist untersagt und kann zu einem Unfall führen. Bei solchen Hindernissen ist das SEGWAY-Fahrzeug zu schieben.
  • Pro Fahrzeug ist nur eine Fahrerin/ein Fahrer zulässig. Das Mitnehmen weiterer Personen, insbesondere von Kindern, ist untersagt.
  • Den Anweisungen des Betreibers/Vermieters oder dessen MitarbeiterInnen ist stets zu folgen. Ein Missachten der Anweisungen kann zur Beendigung der Fahrt führen. In diesem Fall erfolgt keine Rückvergütung von Teilnahme- oder Mietgebühren. Das Gleiche gilt bei Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss.
  • Nach Abschluss der Fahrt ist das Fahrzeug an den Betreiber/Vermieter zurückzugeben. Allfällige Beschädigungen des Fahrzeugs sind umgehend mitzuteilen.
     

Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die Erklärungen zu den Sicherheitsregeln und zum Haftungsausschluss gelesen und verstanden habe und damit einverstanden bin. Darüber hinaus anerkenne ich ausdrücklich die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Mühlviertler Alm Schweben MAS, die im Geschäftslokal aushängen bzw. im Internet unter www.ma-s.at abrufbar sind.

Haftungsausschluss Information

Wir bitten den Haftungsausschluss in Papier Form nach der Einschulung am Segway zu unterzeichnen.

Hier kannst du den Haftungsausschluss downloaden.